Grund 1

Novellierung EEG-Gesetz – Besondere Ausgleichsregelung

§41ff. EEG
Voraussetzungen: > 1 GWh, > 10 GWh

Einsparpotential

Seit Anfang dieses Jahres ist das neue EEG-2012 in Kraft. Gleichzeitig ist die EEG Umlage, die jeder Stromnutzer zahlt, auf 3,592 ct/kWh gestiegen. Das bedeutet für ein Unternehmen das beispielsweise 5 GWh Strom verbraucht, eine zusätzliche Belastung von knapp 180.000 €/a. Gerade für das produzierende Gewerbe bringt das EEG 2012 im Gegenzug lukrative Neuerungen mit sich. Diese Unternehmen können sich einen Großteil der EEG Umlage sparen, wenn sie folgende Voraussetzungen im letzten Geschäftsjahr erfüllen:

  • das Verhältnis Stromkosten zu Bruttowertschöpfung liegt über 14%
  • der Strom wurde von einem Energieversorger bezogen und selbst verbraucht
  • der Stromverbrauch an einer Abnahmestelle ist > 1 GWh (1 Mio. kWh) und mit der EEG Umlage belastet
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    Des Weiteren müssen Unternehmen, die in den Genuss der besonderen Ausgleichsregelung kommen wollen ein Energiemanagementsystem (EnMS) einführen. Für Unternehmen bis 10 GWh genügt der Nachweis eines unabhängigen Gutachters, welcher bestätigt, dass der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind (BAFA Methode). Bei Unternehmen mit einem Stromverbrauch größer 10 GWh ist ein zertifiziertes EnMS auf Basis der DIN EN ISO 50001:2011 oder EMAS von Nöten. Wenn Ihr Stromverbrauch beispielsweise bei 5 GWh liegt, können Sie, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen (Antragsjahr 2013) erfüllt sind in 2014 knapp 130.000 Euro/a sparen! Die Reduktion der EEG Umlage erfolgt auf Basis des § 41 EEG und wird durch das BAFA in einem entsprechenden Antragsverfahren genehmigt. Der Antrag wird jeweils für das Folgejahr gestellt und muss bis zum 30. Juni des Antragsjahres beim BAFA eingegangen sein. Bis zu diesem Datum muss auch die Zertifizierung des EnMS erfolgt sein.

    Grund 2

    Zweiter Referentenentwurf zur Novellierung von StromStG & EnergieStG – Schwerpunkt Spitzenausgleich

    Im aktuellen Referentenentwurf wird diese Änderung des Strom- und Energiesteuergesetzes die Kopplung eines Energiemanagementsystems nach der DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS mit sich bringen. Für KMU Betriebe wird wahrscheinlich als Alternative zu einem „kompletten“ Managementsystem auch die Durchführung von Energieaudits nach der EN 16247-1 möglich sein.

    Nach aktuellem Stand müsste 2013 mit der Einführung von Energiemanagementsystemen begonnen werden, 2015 müssten diese abgeschlossen werden.

    Gesetzliche Energieeinsparziele

    Für den Zeitraum ab 2015 sind, anders als bisher diskutiert, keine branchenspezifischen Einsparziele mehr vorgesehen, sondern einheitliche, die sich auf einen festgelegten Bezugswert der Energieintensität beziehen sollen.

    §9 StromStG
    §54 EnergieStG

    Der Anteil der Reduktion über den Spitzenausgleich erhöhte sich aufgrund der Minderung der Reduktion durch §9 Stromsteuer- und §54 Energiesteuergesetz. Wenn Sie schon in der Vergangenheit eine Reduktion über den „Spitzenausgleich“ erfahren haben, dann wird diese im aktuellen Jahr noch höher ausfallen.

    Grund 3

    Nachfrage und Wettbewerb

    Für das Jahr 2013 wird mit einem drastischen Anstieg in der Nachfrage solcher Systeme gerechnet. Mit der Möglichkeit zur Reduktion der EEG Quote auf Basis der „besonderen Ausgleichsregelung“ waren nur wenige hundert Unternehmen in Deutschland verpflichtet bis zum 30.06.2012 ein Energiemanagementsystem vorzuweisen. Diese Unternehmen haben in 2012 bis zum genannten Stichtag die verfügbaren Ressourcen qualifizierter Beratungs- und Zertifizierungsdienstleister fast vollständig gebunden und gehen nun jährlich in den bei Managementsystemen üblichen Zyklus der Überwachungs- und Rezertifizierungsprozess über. Bei dem „Spitzenausgleich“ geht es um rund 25.000 Betriebe, für die sich eine Systemeinführung in weniger als einem Jahr amortisieren würde. Es ist also mit einem deutlich höheren Beratungs- und Zertifizierungsbedarf zu rechnen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich frühzeitig in dieses Thema einzusteigen.

    Starthilfe 1

    Antragstellung zur Erstattung der EEG-Umlage

    Sie haben noch keinen Antrag zur Erstattung der EEG-Umlage gestellt? Dann wird es Zeit! Nach den Prämissen im Prognosekonzept der vier Übertragungsnetzbetreiber wird die EEG-Umlage für 2013 zwischen 3,66 Ct/kWh – 4,74 Ct/kWh liegen!

    Die EEG-Starthilfe unterstützt Sie bei der Erstantragstellung zur Erstattung der EEG-Umlage. Wir ermitteln mit Ihnen Ergebnis Prämissen, wenn den Unternehmen

    • Bestimmen der Bruttowertschöpfung
    • Unterstützung bei der Antragsausfüllung
    • Vorbereitung und Begleitung im Wirtschaftsprüfungsprozess
    • Organisation eines unabhängigen Gutachters
    • Antragstellung, Korrespondenz mit der BAFA

    Im Ergebnis der EEG-Starthilfe sind die internen Strukturen und Verantwortlichkeiten implementiert, um in den Folgejahren eine selbständige Antragstellung durchzuführen.

    Preisvorteil
    Die EEG-Starthilfe erhalten Sie zum einmaligen Komplettpreis von 4.999 €.

    Starthilfe 2

    GAP-Analyse für Energiemanagementsysteme
    ISO 50001

    Mit unserer Starthilfe für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 oder Energieaudits nach DIN EN 16247-1 (KMU) erfassen wir gemäß der Norm die bestehenden Lücken zu den Mindestanforderungen für ein zertifizierungsfähiges Energiemanagementsystem bzw. Energieaudit. Als Ergebnis der „Gap-Analyse“ erhalten Sie einen Umsetzungsplan mit einer internen / externen Aufwandsschätzung für definierte Arbeitspakete. Dadurch können Sie den Beginn ihrer Systemeinführung nachweisen, um ab 2013 weiterhin die genannten Steuerreduktionen zu erhalten. Im Anschluss an die Gap-Analyse können Sie entscheiden, welche Arbeitspakete Sie durch eigenes Personal und welche Sie ggf. durch externe Unterstützung umsetzen, um spätestens 2015 zum geforderten Zertifikat zu gelangen.
    Preisvorteil „Der frühe Vogel fängt den Wurm.“ Getreu diesem Motto bieten wir allen Frühaufstehern einen reduzierten Einstiegspreis für unseren „Energy Quick Check“ zum einmaligen Festpreis von 1.499 € an.

    Informationen zu unserem Beratungsleistungen finden Sie unter Energie auf unseren Websiten.